Einer der großen Mythen im Baurecht ist der sogenannte „verdeckte“ oder „versteckte“ Mangel. Da beide Begrifflichkeiten dasselbe aussagen sollen, wird im Nachgang nur noch vom versteckten Mangel gesprochen.
Obgleich tatsächlich ein großes Problem, werden in vielen Verträgen keine gesonderten Regelungen zum Thema Schlechtwetter und wie mit ungünstigen Witterungsbedingungen umzugehen ist, vereinbart.