Das Prinzip des Workshops ist es, die Teilnehmer die Inhalte bestimmen zu lassen. Damit können spezielle Themen konkret bearbeitet oder ein ausgewählter Teilnehmerkreis direkt angesprochen werden.
Die Teilnehmer können beispielsweise ein bestimmtes Thema auswählen, das anhand konkreter Beispiele erarbeitet und diskutiert wird. Zusätzlich können verschiedene, wiederkehrende Situationen juristisch aufgearbeitet, diskutiert werden, um unter der Führung des Seminarleiters Lösungsansätze und Hilfestellungen für die weitere Arbeit zu entwickeln.
Durch die selbstständige Erarbeitung der Lösungen findet eine tiefere Auseinandersetzung mit den Problemen, aber auch deren Ursachen statt; das hilft, diese künftig zu vermeiden.
Die Themen werden vor dem Termin – idealerweise 3-4 Wochen vorher – von den Teilnehmern benannt. Für den Termin werden diese von den Seminarleitern juristisch aufbereitet und in einen Kontext gestellt. Der Workshop startet in der Regel mit einer allgemeinen juristischen Einführung in das Thema / die Themen. Die Teilnehmer werden dann ihre jeweiligen Themen/ Problemfelder selbst darstellen (kann auch vom Seminarleiter übernommen werden), um diese dann gemeinsam zu erörtern.
Ziel ist es, die Aufmerksamkeit der Teilnehmer für wiederkehrende Probleme zu schärfen und ihnen geeignete Lösungsstrategien und Tools an die Hand zu geben.